Haus kaufen in Spanien |
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Immobilienkauf in SpanienGrundsätzlich gilt: Ein Kaufgutachten ist für eine Spanienimmobilie sehr empfehlenswert. Man sollte sich vorher bautechnisch, baurechtlich, aber auch steuerrechtlich von Fachleuten beraten lassen. Ich muss immer wieder kopfschüttelnd feststellen, dass Käufer erst nach dem Kauf von Immobilien oder Grundstücken zu mir kommen, wenn Probleme nur noch kostenintensiv zu lösen sind. Nur gut beraten: Immobilienkauf in Spanien |
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Gutachten vor dem Kauf
Klassische Fehler beim Kauf einer Immobilie in Spanien sind der Einkauf eines Hauses auf nicht bebaubarem Land, die falsche Rechtsform beim Kauf, oder fehlende Dokumente (Abnahmen) des Gebäudes. Sie sind in einem fremden Land und sollten wissen was Sie tun!
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Kaufkriterien der Spanienimmobilie
Die Kaufkriterien der Spanienimmobilie wollen definiert werden: In der Stadt oder auf dem Land, Wohnung oder Einfamilienhaus? In Spanien sehr beliebt sind die Condominios, mehrere Wohnblöcke in einem Gemeinschaftsgrundstück mit Garten und Pool und anderen Gemeinschaftsflächen. Diese Wohnform ist sehr empfehlenswert, vollem für Interessenten die die Immobilie zunächst als Ferienimmobilie anschaffen (und nur sporadisch nutzen). Der Unterhaltungsaufwand ist gering, um Garten und Gemeinschaftsflächen wird gesorgt.
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Tags: Neubau Dachbegrünung Pool Grundstück kaufen Solaranlage Hausboot Wärmespeicher Hausratversicherung Gutachten Küche Baustelle Bau-Recht Abwasser Geothermie Klimaanlage Wasser Bau-Vergabe Pellets Haftung Hauskauf Bauplatz Fertighaus Architekt Bau-Abnahme |
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Der Hauskauf
Derart informiert, geht es dann zum Notar. Dort ist der komplette Kaufpreis zu entrichten. Der Notar hält vor dem Kauf der Spanienimmobilie (Eigentumsübertrag) - ähnlich wie in Deutschland - das Grundbuch frei. Das heisst, während des Eigentumsübertrages der Spanienimmobilie bzw. Verkauf der Immobilie können keine Grundbucheintragungen vorgenommen werden können.
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Steuern SpanienDie Steuern in Spanien sind recht ähnlich wie in Deutschland, bei Immobilien aber durchweg höher. Die Grunderwerbssteuer (Impuesto de Transmissiones, 8%) wird vom Käufer getragen. Die Kapitalertragssteuer des Verkäufers (Impuesto de Plusvalia) wird derzeit mit 15% abgerechnet, für den Mehrwert, den Sie beim Verkauf erreichen. Außer diesen gibt es noch die laufende Grundsteuer, sie beläuft sich auf etwa 0,5% - 0,8% des offiziellen Hauswertes (Katasterwert). Als Nicht-Residenter gibt es wieder eine gesonderte Regelung: hier können Sie beim Verkauf und Kauf eine Pauschalsteuer beantragen, und müssen sich nicht mit Steuererklärungen oder anderes herumschlagen. Die Pauschalsteuer fällt beim Verkauf der Immobilie an, und beläuft sich auf 3 % allerdings auf den gesamten Kauf- oder Verkaufspreis der Immobilie. Sie sehen also, dass es allein aus steuertechnischen Gründen Sinn macht sich vorher zu informieren. (Alle Werte Stand Oktober 2010). |
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Hypothek in Spanien
Auch wenn die Banken derzeit nicht allzu spendabel sind mit Finanzierungen, lohnt es sich doch darüber nachzudenken, Teile der Immobilie über die Bank zu finanzieren, über eine Hypothek in Spanien. Die Hypothek in Spanien ist unter Umständen interessanter als in Deutschland (variabel, z.B. Euribor + 0,22% über 35 Jahre), es gibt aber auch deutsche Banken die die Hypothek in Spanien finanzieren.
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